Wenn es nach dem Landesdatenschützer von Schleswig-Holstein Thilo Weichert geht, müssen Betreiber von Webseiten die einen „Like-Button“ von Facebook eingebaut haben, mit Bußgeldern von 50.000€ rechnen.
„Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse„ kommt das Büro von Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) „zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sogenannte Reichweitenanalyse.“
So werden User die den Like“Button benutzen über Jahre lang von den Firmen getrackt und auch schlecht darüber Informiert was mit ihren Daten geschieht. Bevor jetzt die große Panik droht, wird den Betreibern geraten den „Like-Button“ Rechtswirksam einzubauen.
„Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen.“
rät Christian Solmecke den Usern auf Golem.de
Die Tage werden Zeigen wie es sich weiterentwickelt. Ich bin derweil zu faul meinen „Like-Button“ zu ändern. Mal gucken, dass Ultimatum geht ja schließlich bis ende September.
Alles weitere dazu findet ihr auf Golem.de
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